meinPflegeset - Ein Service der Praxis Partner Fachversand für Arzt- und Laborbedarf GmbH

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meinPflegeset - Ein Service der Praxis Partner Fachversand für Arzt- und Laborbedarf GmbH
In den Fritzenstücker 9-11
65549
Limburg a.d. Lahn

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Allgemeine Informationen

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meinPflegeset – Ein Service von Praxis Partner Fachversand für Arzt- und Laborbedarf GmbH

Seit 40 Jahren ist Praxis Partner ein starker Partner an der Seite von Arztpraxen und Laboren in ganz Deutschland. Denn seit seiner Gründung im Jahr 1984 steht das Limburger Unternehmen für Zuverlässigkeit, Qualität und Erfahrung. Mit unserem Service meinPflegeset haben wir uns zum Ziel gemacht, Pflegebedürftige sowie deren pflegende Angehörige und Bekannte zuverlässig mit qualitativ hochwertigen Pflegehilfsmitteln zu versorgen.

Was viele Pflegebedürftige nicht wissen: Mit einem Pflegegrad (1–5) können Sie sich Pflegehilfsmittel, wie z. B. Einmalhandschuhe, Händedesinfektion oder auch Bettschutzunterlagen erstatten lassen*. Mit den zuzahlungsfreien Produkten sollen pflegende Angehörige so finanziell entlastet werden. Monatlich übernimmt die Pflegekasse Kosten in Höhe von bis zu 40 €.

Wie Sie meinPflegeset bestellen? Ganz einfach – in nur 3 Schritten

Antrag ausfüllen: Laden Sie den Antrag herunter oder lassen Sie ihn sich bequem nach Hause schicken. Füllen Sie den Antrag aus, nutzen Sie dafür gerne unsere Ausfüllhilfe. Wir beraten Sie gerne zu Ihrem persönlichen Bedarf an Pflegehilfsmitteln.
Unterlagen senden: Senden Sie uns das Formular zurück, wir kümmern uns um die Genehmigung durch Ihre Pflegekasse und alle weiteren Formalitäten. Sie brauchen nichts weiter zu tun.
Lieferung erhalten: Wir informieren Sie, sobald Ihr Antrag genehmigt ist und senden Ihnen Ihr gewünschtes meinPflegeset monatlich zu. Unser Service ist für Sie absolut zuzahlungsfrei.

meinPflegeset – Ihre Vorteile im Überblick

  • Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel gemäß § 40 SGB XI
  • In der Regel übernimmt die Pflegekasse die Kosten zu 100 %
  • Kein Rezept Ihres Arztes notwendig
  • Keine Vertragsbindung, keine Verpflichtungen
  • Sie erhalten nur bekannte Marken- und Qualitätsprodukte
  • Wir liefern Ihr gewünschtes Pflegeset zuverlässig zu Ihnen nach Hause

*Setzt einen entsprechenden Bedarf laut § 40 Absatz 2 SGB XI und die Notwendigkeit im Einzelfall voraus.

Angebote

Hochwertige Produkte, die Sie bei meinPflegeset erhalten

Hochwertige Produkte, die Sie bei meinPflegeset erhaltenHochwertige Produkte, die Sie bei meinPflegeset erhalten

Hände- und Hautdesinfektion:

Bei meinPflegeset erhalten Sie das Hände- und Hautdesinfektionsmittel „PROFESSIONAL@home“ von Dr. Schumacher. „PROFESSIONAL@home“ ist ein alkoholisches, parfümfreies Desinfektionsmittel zum Einreiben in die Haut. Es ist sehr hautverträglich und wirkt in einem breiten Spektrum. Sie erhalten es als Flüssigkeit oder als Gel.

Flächendesinfektionsmittel:

Bei meinPflegeset erhalten Sie das Flächendesinfektionsmittel „DESCOSEPT SENSITIVE“ von Dr. Schuhmacher. Das DESCOSEPT SENSITIVE ist ein gebrauchsfertiges Schnell-Desinfektionsmittel mit umfassender Wirksamkeit für alkoholbeständige Flächen und Medizinprodukte. Sie können statt der Flüssigkeit auch Desinfektionstücher von Dr. Schuhmacher erhalten.

Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen:

Wiederverwendbare Bettschutzeinlage der Firma Hartmann kann mehrfach genutzt werden und ist besonders umweltfreundlich. Sie besteht aus einem hautfreundlichen Baumwollgewebe, der zusätzliche Nässeschutz aus PVC an der Unterseite der Unterlage verhindert das Auslaufen der aufgefangenen Flüssigkeit. Die wiederverwendbaren Bettschutzeinlagen werden separat in dem Antrag auf Kostenübernahme beantragt.

Einmal-Bettschutzeinlagen:

Die Einmal-Bettschutzeinlagen von medimex werden nach der Benutzung entsorgt und können jederzeit schnell und einfach gewechselt werden. Sie bestehen aus weichen Zellstoffflocken sowie einer wasserundurchlässigen, rutsch- und reißfesten Außenfolie, die ein Auslaufen verhindert.

Einmalhandschuhe:

Einmalhandschuhe bieten Ihnen den nötigen Schutz, den Sie in der häuslichen Pflege brauchen, um sich vor Infektionen und Keimen zu schützen. Bei meinPflegeset können Sie zwischen den Materialien Vinyl, Nitril und Latex wählen - individuell nach Ihren Bedürfnissen.

Fingerlinge:

Einmal-Fingerlinge sind besonders geeignet zum Auftragen von Salben und Gel. Außerdem schützen sie kleine Verletzungen an Ihren Händen, wie z. B. Verbrennungen, Blasen oder Schnittverletzungen, vor Schmutz und Feuchtigkeit.

Mundschutz zum Einmalgebrauch:

Schützt vor allem andere (Fremdschutz) vor Flüssigkeitsteilchen, welche der Maskenträger bspw. beim Sprechen oder Husten abgibt.

Filtrierende Halbmaske FFP2:

Die FFP2-Maske bietet Schutz sowohl für die Pflegeperson als auch für den Pflegebedürftigen vor Ansteckungen durch Tröpfcheninfektionen, wie sie beispielsweise bei Erkältungen auftreten können. Zusätzlich bietet sie Schutz vor Aerosolen.

Schutzschürzen:

Schutzschürzen schützen Ihre Kleidung in der Pflege vor Schmutz und Verunreinigungen. Sie werden bspw. beim Waschen oder bei Hilfestellungen beim Essen und Trinken eingesetzt.

Schutzservietten zum Einmalgebrauch (PE Einmal-Lätzchen):

PE Einmal-Lätzchen schützen Ihre Kleidung sowie Ihren Esstisch vor Schmutz und Verunreinigungen. Diese dienen der Hilfestellung beim Essen und Trinken – Einmal-Lätzchen bieten den entsprechenden Schutz für Ihre Kleidung und schützen vor Verunreinigungen beim Essen und Trinken.

Bei meinPflegeset erhalten Sie das Hände- und Hautdesinfektionsmittel „PROFESSIONAL@home“ von Dr. Schumacher. „PROFESSIONAL@home“ ist ein alkoholisches, parfümfreies Desinfektionsmittel zum Einreiben in die Haut. Es ist sehr hautverträglich und wirkt in einem breiten Spektrum. Sie erhalten es als Flüssigkeit oder als Gel.


Serviceleistungen für Senioren

Individuelle Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege

Häufige Fragen und Antworten

1. Wie kann ich zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel beantragen?

Die Beantragung ist ganz einfach - in nur 3 Schritten und für Sie absolut zuzahlungsfrei:

Schritt 1: Antrag ausfüllen
Laden Sie sich den meinPflegeset Antrag herunter oder lassen Sie ihn sich bequem nach Hause schicken. Füllen Sie den Antrag aus, unsere Ausfüllhilfen helfen Ihnen dabei. Wir beraten Sie gerne zu Ihrem persönlichen Bedarf an Pflegehilfsmitteln.

Schritt 2: Unterlagen senden
Senden Sie uns die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen zu. Den Rest erledigen wir für Sie und kümmern uns um alle Formalitäten und die Genehmigung mit Ihrer Pflegekasse.

Schritt 3: meinPflegeset erhalten
Wir informieren Sie, sobald die Pflegekasse den Antrag genehmigt hat, und senden Ihnen monatlich meinPflegeset zu.

2. Was passiert, wenn der Antrag auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel nicht von der Pflegekasse genehmigt wird?

Sollte die Pflegekasse den Antrag nicht genehmigen, senden wir Ihnen meinPflegeset nicht zu und es entstehen für Sie keine Kosten.

3. Wer trägt die Kosten für die zuzahlungsfreien Pflegehilfsmittel in meinPflegeset?

Wenn die Anforderungen für zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel erfüllt sind (siehe auch „Wer hat einen Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel?“) ist meinPflegeset für Sie vollkommen zuzahlungsfrei, die Kosten übernimmt die Pflegekasse. Unser Service rund um den Genehmigungsprozess und die Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse ist für Sie ebenfalls zuzahlungsfrei.

4. Besteht trotz Pflegedienst ein Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel?

Grundsätzlich gilt: Wird die pflegebedürftige Person zusätzlich zum Pflegedienst von mindestens einer privaten Person (z.B. Familienangehöriger oder Bekannter) gepflegt, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel.

5. Wer hat Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel?

Folgende Kriterien sind notwendig, um nach § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel beziehen zu können:

  • Der/die Pflegebedürftige/r hat einen Pflegegrad (1-5).
  • Die pflegebedürftige Person lebt zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer Einrichtung für betreutes Wohnen
  • Ein entsprechender Bedarf laut § 40 Absatz 2 SGB XI und die Notwendigkeit im Einzelfall liegt vor.

Was viele nicht wissen: Auch wenn sich zusätzlich zur pflegenden Person (z.B. Angehöriger, Freund, Bekannter) ein Pflegedienst um den Pflegebedürftigen kümmert, besteht nach § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI grundsätzlich ein Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel.

6. Kann ich meinPflegeset monatlich ändern?

Sie können Ihr gewähltes Pflegeset ganz nach Ihren Wünschen jederzeit abändern. Hierfür genügt ein kurzes Telefonat mit unserem Kundenservice unter der kostenfreien Rufnummer 0800 760 49 90.

7. Warum kann ich nicht weitere Produkte, wie z.B. Einmal-Waschschlappen auswählen oder bestellen?

Welche Produkte erstattungsfähig sind, wird bundeseinheitlich von den Pflegekassen festgelegt. Derzeit erstattungsfähig sind:

  • Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
  • Schutzschürzen
  • Einmal-Lätzchen
  • Schutzbekleidung (Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, FFP2-Masken)
  • Desinfektionsmittel (Hand- und Flächendesinfektion)
  • Saugende Bettschutzeinlagen wasch- und wiederverwendbar

meinPflegeset hat daher leider keinen Einfluss auf die Art und den Umfang der Produktauswahl.

8. Kann ich mir meinPflegeset an einen anderen Ort zustellen lassen, wenn ich verreise oder die Belieferung von meinPflegeset kurzzeitig unterbrechen?

Gerne senden wir Ihnen innerhalb Deutschlands meinPflegeset für einen befristeten Zeitraum an einen anderen Ort zu. Außerdem können Sie jederzeit eine oder auch mehrere Belieferungen aussetzen, ganz nach Ihren individuellen Pflegebedürfnissen.  Bitte setzen Sie sich hierfür rechtzeitig mit unserem Kundenservice unter der kostenfreien Rufnummer 0800 760 49 90 in Verbindung.

9. Wann erhalte ich das erste meinPflegeset?

Nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen bei uns eingereicht haben, leiten wir diese umgehend an die zuständige Pflegekasse zur Genehmigung weiter. Erfahrungsgemäß kann der Genehmigungsprozess durch die Pflegekasse 4 Wochen in Anspruch nehmen, worauf wir leider keinen Einfluss nehmen können. Sobald uns die Genehmigung vorliegt, senden wir Ihnen das gewünschte meinPflegeset zu.

10. Wie kann ich einen Pflegegrad beantragen?

Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Dieser kann formlos und sogar per Telefon erfolgen. Der richtige Ansprechpartner ist dabei die Krankenkasse, da die Pflegekasse zur Krankenkasse gehört. Den Antrag können auch Bekannte oder Familienangehörige stellen, wenn Sie hierzu bevollmächtigt sind. Nachdem der Antrag gestellt wurde, beauftragt die Pflegekasse einen Gutachter mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, um folgende Fragen zu klären:

  • Was kann der oder die Pflegebedürftige im Alltag allein leisten?
  • Welche Fähigkeiten sind noch vorhanden?
  • Wie selbstständig ist der oder die Erkrankte?
  • Wobei benötigt er oder sie Hilfe?

Lassen Sie sich jetzt von meinPflegeset überzeugen!