MEDI-MARKT Homecare GmbH / Pflegehilfsmittel

Zurück zur Übersicht


MEDI-MARKT Homecare GmbH / Pflegehilfsmittel
Dynamostr. 3
68165
Mannheim

Kontakt

Telefon:
0621/391565706
Fax:
0621/33905694
Email:
Internet:

Allgemeine Informationen

Portrait:

Pflegehilfsmittel erleichtern den Alltag für pflegende Angehörige und die zu pflegenden Personen. Bei der häuslichen Pflege durch einen Angehörigen oder ambulanten Pflegedienst haben Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Das MEDI-PAKET erfüllt alle relevanten Kriterien für die kostenfreie Versorgung zu Hause, lässt sich individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen und kommt auf Wunsch jeden Monat direkt an Ihre Haustüre!

Mit jahrzehntelanger Erfahrung im Bereich der häuslichen Pflege und einem stetig wachsenden, umfangreichen Sortiment an Pflegehilfsmitteln ist MEDI-MARKT Ihr kompetenter Ansprechpartner und Berater, wenn es um die qualifizierte Versorgung im eigenen zu Hause geht. Wir beraten Sie gerne, was Sie in welcher Situation benötigen, damit wir Sie zuverlässig mit denen für Sie optimal zugeschnittenen Pflegehilfsmitteln versorgen können. Wir sind erst zufrieden, wenn Sie gemeinsam mit Ihren Angehörigen die bestmögliche Lebensqualität im Alltag genießen können.

Angebote

Online-Antrag für das MEDI-PAKET

Antrag per Mail

Stellen Sie sich direkt online Ihr individuelles MEDI-PAKET zusammen

Fordern Sie die Dokumente direkt per E-Mail an unter pflegepaket@medi-markt.de


Downloads

PDF

Serviceleistungen für Senioren

Zeit ist kostbar! Wir möchten pflegende Angehörige, deren Alltag meist recht kräftezehrend ist, unterstützen. Deshalb nimmt MEDI-MARKT Ihnen alle nötigen Formalitäten bei der Beantragung zur Übernahme der kostenfreien monatlichen Pflegehilfsmittel im MEDI-PAKET ab. Damit wir Sie unterstützen können, benötigen wir lediglich einige Daten von Ihnen, die wir in wenigen Schritten erfassen.

  • Antragsformular anfordern
  • Antragsformular ausfüllen und zurücksenden
  • MEDI-MARKT klärt alle weiteren Formalitäten mit Ihrer Pflegekasse und informiert Sie über die Kostenübernahme.

Zertifikate

Zertifikat MEDI-MARKT wurde zum 13. Mal in Folge für sein soziales Engagement mit dem „Mittelstandspreis für soziale Verantwortung in Baden-Württemberg“ ausgezeichnet. Dabei ist es MEDI-MARKT wichtig, regionale soziale Einrichtungen langfristig zu unterstützen.

Häufige Fragen und Antworten

Wer hat Anspruch auf kostenfreie Pflegepakete?

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro monatlich kann jeder Versicherte mit einem Pflegegrad ohne Rezept und kostenfrei erhalten, wenn er oder sie:

  • einen Pflegegrad hat (1, 2, 3, 4 oder 5)
  • im eigenen zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft von einem Angehörigen - oder auch mit Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes - gepflegt wird
  • einen entsprechenden Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht hat.

Der gesetzliche Anspruch ist im XI. Sozialgesetzbuch (§ 40, Absatz 2) geregelt.

Wenn ich meine Pflegehilfsmittel aktuell aus der Apotheke beziehe, kann ich diese zukünftig bei MEDI-MARKT bestellen?

Ein Wechsel des Anbieters Ihrer Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist ganz einfach und jederzeit möglich. Am besten gehen Sie wie folgt vor:

Laden Sie die nötigen Unterlagen auf www.medi-paket.de herunter und drucken Sie die Dokumente aus. Oder Sie fordern diese per E-Mail pflegepaket@medi-markt.de, oder telefonisch unter der Servicenummer 0621 / 391 56 59 96 an. Nach Erhalt füllen Sie das Formular aus und senden dieses zusammen mit dem voradressierten Begleitschreiben zurück an uns. Alles Weitere übernehmen wir für Sie. Sobald uns die Zusage der Kostenübernahme von Ihrer Pflegekasse vorliegt, senden wir Ihnen bequem jeden Monat Ihr MEDI-PAKET nach Hause.

Kann ich auch Pflegehilfsmittel für mehr als 40 Euro bestellen und dafür im nächsten Monat weniger bestellen oder die Differenz selbst bezahlen?

Der monatliche Betrag für Ihren Pflegehilfsmittel-Bedarf, den Ihre Pflegekasse zur Verfügung stellt beträgt 40 Euro. Eine Bestellung darf diesen Betrag nicht übersteigen, ebenso wenig wie dieser Betrag geteilt werden kann. Die Abrechnung mit den Kassen sieht den Betrag von 40 Euro monatlich vor. Eine Abweichung kann in diesem Zuge leider nicht berücksichtigt werden.

Was passiert, wenn ich mein MEDI-PAKET nicht innerhalb der monatlichen Bestellfrist bestellt habe? Kann ich es nachbestellen?

Leider können Pflegehilfsmittel nicht nachträglich bestellt werden. Wenn Sie also in einem Monat vergessen haben Ihr MEDI-Paket zu ordern, kann MEDI-MARKT Ihnen dieses nicht nachträglich zusenden. Denn wir dürfen Ihren Anspruch auf Pflegehilfsmittel nicht einfach auf den folgenden Monat übertragen.

Einem solchen ärgerlichen Versäumnis beugen Sie am besten vor, indem Sie uns zu einer automatischen Lieferung berechtigen. Wenn Sie immer dieselben Produkte benötigen, erleichtert dieser Weg das Prozedere enorm. Sie können die Bestellung nie mehr vergessen und haben Ihr MEDI-Paket garantiert immer pünktlich zu Hause. Natürlich können Sie auch dann jeder Zeit problemlos und unkompliziert eine Anpassung Ihres MEDI-PAKETs vornehmen.

Muss ich für monatliche Pflegehilfsmittel bezahlen?

Die Pflegekasse übernimmt Kosten bis zu 40 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie z.B. Handschuhe und Desinfektionsmittel. Voraussetzung dafür ist, dass bei dem betroffenen Versicherten ein Pflegegrad 1 bis 5 vorliegt. Die Kostenübernahme bei der Pflegekasse zu beantragen geht ganz leicht: Sie können das notwendige Antragsformular auf www.medi-paket.de herunterladen und ausdrucken, per E-Mail pflegepaket@medi-markt.de anfordern oder über die MEDI-MARKT Servicenummer 0621 / 391 56 59 96 um Zusendung bitten. Wenn Ihnen das Antragsformular vorliegt, füllen Sie dieses bitte vollständig aus.

Den ausgefüllten Antrag senden Sie nun bitte unterschrieben, kostenfrei im Freiumschlag, an MEDI-MARKT zurück. Um alle weiteren Formalitäten kümmern wir uns für Sie. Wenn die monatliche Kostenübernahme durch Ihre Pflegekasse bestätigt ist, übernehmen wir Ihre zuverlässige Versorgung mit Pflegehilfsmitteln mit unserem MEDI-PAKET. Jeden Monat können Sie dieses bequem an der Haustüre entgegen nehmen.

Was ist ein Pflegepaket?

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad haben den Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die von der Pflegekasse bezahlt werden. Um den Pflegealltag zu erleichtern und vor allem das Infektionsrisiko so minimal wie möglich zu halten - sowohl für den Pflegebedürftigen als auch dessen Angehörige - gibt es die Möglichkeit Pflegepakete, auch MEDI-PAKET genannt, zu beantragen. Diese sind auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten und sorgen für eine hygienische Umgebung. Sie können folgende Hygiene- und Schutzprodukte beinhalten:

  • Bettschutzeinlagen
  • Vinyl-Einmalhandschuhe
  • Händedesinfektion
  • Flächendesinfektion
  • Einmalschürzen
  • Mundschutz
  • Fingerlinge 

Der Inhalt solcher Pflegepakete richtet sich nach dem monatlichen Verbrauch der zu pflegenden Person. Im Rahmen der Pflegehilfsmittelpauschale von 40 Euro im Monat, kann die Kostenübernahme durch die Pflegekasse beantragt werden.

Welche Pflegegrade gibt es?

Wenn eine Person ihren Alltag nicht mehr ohne fremde Hilfe bewältigen kann und - egal ob aufgrund einer Krankheit oder Behinderung - eingeschränkt ist, bedarf es zusätzlicher Pflege oder Hilfe durch Andere. Eine solche Person ist nach dem deutschen Recht pflegebedürftig. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird in verschiedenen Pflegegraden dargelegt:

Pflegegrad 1 - geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2 - erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3 - schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4 - schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5 - schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Wenn ich am Ende des Monats Pflegehilfsmittel bestelle, warum werden diese auf den nächsten Monat angerechnet?

Bei einer Pflegehilfsmittel-Bestellung am Monatsende wird angenommen, dass die Pflegehilfsmittel nicht mehr im aktuellen Monat verbraucht werden. Aus diesem Grund werden diese Artikel - bis zu einer Höhe von 40 Euro monatlich - dem Folgemonat zugeordnet und erst in diesem berechnet.

Unsere Kundenberater besprechen gerne mit Ihnen Ihre individuelle Situation.

Wo kann einen Pflegegrad beantragt werden?

Um Leistungen der Pflegeversicherung (zum Beispiel den Bezug der Pflegehilfsmittel oder Pflegegeld) zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen. Die Pflegebedürftigkeit muss durch die Pflegekasse festgestellt werden.

Stellen Sie dazu bei Ihrer Krankenkasse einen schriftlichen Antrag. Es reicht, wenn Sie schreiben: „Ich beantrage hiermit Leistungen der Pflegeversicherung und bitte um kurzfristige Begutachtung." Die Kasse schickt Ihnen ein Antragsformular zu, das Sie ausgefüllt zurücksenden müssen.