Vorsorgekasse Hoesch Dortmund Sterbegeldversicherung VVaG

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Vorsorgekasse Hoesch Dortmund Sterbegeldversicherung VVaG
Oesterholzstr. 124
44145
Dortmund

Kontakt

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0231/477986-0
Fax:
0231/477986-19
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Hotline:
0800/3805000

Allgemeine Informationen

Portrait:

Die Kasse führt den Namen Vorsorgekasse Hoesch Dortmund Sterbegeldversicherung VVaG und hat ihren Sitz in Dortmund. Sie ist ein kleinerer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Sie versichert im selbstabgeschlossenen Geschäft nur Todesfallrisiken im Inland.

Die Organe der Kasse sind die Vertreterversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand. Mit rund 120.000 Mitgliedern ist die VKH Deutschlands größte Sterbegeldversicherung. Im Jahre 1923 wurde die VKH von Mitarbeitern der Firma Hoesch gegründet, um ihren Familien finanzielle Sicherheit für den Todesfall zu gewähren.

Wie anno 1923 sind auch heute noch unsere Ziele: Solidarität, Sicherheit und Leistungsstärke. Die VKH wirtschaftet erfolgreich, mit möglichst kleinem Einsatz hohe Erträge zu erzielen. Das bezieht sich sowohl auf die niedrigen Beiträge, als auch auf die niedrigen Verwaltungskosten.

Die VKH erwirtschaftet regelmäßig Überschüsse, die als Überchussbeteiligung an alle Mitglieder weitergegeben werden. Somit steigt die Versicherungslsietung kontinuierlich an. Die Auszahlung liegt im Laufe der Jahre erheblich über der abgeschlossenen Grundversicherungssumme. Denn die VKH gehört ihren Mitgliedern, nur sie profitieren von den Überschüssen.

Angebote

Tarif T85

Tarif T65

Die Höchstversicherungssumme beträgt 8.000 €. Die Auszahlung, die bei Tod des Versicherten erfolgt, wird durch die jährliche Überschussbeteiligung erhöht. Sie liegt im Laufe der Jahre erheblich über der abgeschlossenen Grundversicherungssumme.

  • Keine Gesundheitsprüfung, keine Gesundheitsfragen
  • Versicherungssummen von 1.000 € bis 8.000 €
  • Versicherung wird bei Tod fällig
  • Auszahlungssumme erhöht sich durch jährliche Uberschuss-beteiligung
  • Beitrag ist bis zum Ablauf des Monats zu zahlen, in dem das Mitglied verstirbt, längstens aber bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres.
  • Eine Versicherung ist erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr möglich.
  • Höchsteintrittsalter 70 Jahre, Kinder unter 14 Jahren können in der Kindermitversicherung aufgenommen werden.
  • Unfallzusatzversicherung möglich
  • Für neu eintretende Versicherte und Erweiterungen gilt eine dreijährige Wartezeit mit gestaffelter Leistung. Es gelten die AVB 2013     

Die Höchstversicherungssumme beträgt 8.000 €. Die Auszahlung, die bei Tod des Versicherten erfolgt, wird durch die jährliche Überschussbeteiligung erhöht. Sie liegt im Laufe der Jahre erheblich über der abgeschlossenen Grundversicherungssumme.

  • Keine Gesundheitsprüfung, keine Gesundheitsfragen
  • Versicherungssummen von 1.000 € bis 8.000 €
  • Versicherung wird bei Tod fällig
  • Auszahlungssumme erhöht sich durch jährliche Uberschuss-beteiligung
  • Beitrag ist bis zum Ablauf des Monats zu zahlen, in dem das Mitglied verstirbt, längstens aber bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres.
  • Eine Versicherung ist erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr möglich.
  • Höchsteintrittsalter 60 Jahre, Kinder unter 14 Jahren können in der Kindermitversicherung aufgenommen werden.
  • Unfallzusatzversicherung möglich
  • Für neu eintretende Versicherte und Erweiterungen gilt eine dreijährige Wartezeit mit gestaffelter Leistung. Es gelten die AVB 2013
Preis: siehe Tarifrechner
Preis: siehe Tarifrechner

Tarif TE

Unfallzusatzversicherung

Die Höchstversicherungssumme beträgt 8.000 €. Die Auszahlung, die bei Tod des Versicherten erfolgt, wird durch die jährliche Überschussbeteiligung erhöht. Sie liegt im Laufe der Jahre erheblich über der abgeschlossenen Grundversicherungssumme.

Die Einmalzahlung ist mit Beginn der Versicherung fällig. Danach werden keine weiteren Beiträge mehr erhoben. Der Versicherungsschutz besteht lebenslang.

  • Keine Gesundheitsprüfung, keine Gesundheitsfragen
  • Versicherungssummen von 1.000 € bis 8.000 €
  • Versicherung wird bei Tod fällig
  • Auszahlungssumme erhöht sich durch jährliche Überschussbeteiligung
  • Höchstalter 70 Jahre, Kinder unter 14 Jahren können in der Kindermitversicherung aufgenommen werden.
  • Eine Versicherung ist erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr möglich.
  • Auch bei Tod in der Wartezeit wird mindestens der eingezahlte Einmalbetrag geleistet.
  • Es gelten die AVB 2013

Sofern die Unfallzusatzversicherung mit abgeschlossen ist, wird bei Unfalltod eine zusätzliche Unfallleistung gezahlt. Die Höhe ergibt sich aus den jeweils gültigen Beitrags- und Leistungstarifen. Es gelten die Sonderbedingungen für die Unfallzusatzversicherung v. 1.1.2013.

Preis: siehe Tarifrechner
Preis: siehe Tarifrechner

Serviceleistungen für Senioren

  • Keine Gesundheitsprüfung, keine Gesundheitsfragen
  • Einfacher, leicht verständlicher Beitrags- und Leistungstarif

Häufige Fragen und Antworten

1.) Warum eine Sterbegeldversicherung abschließen?

Ein gesetzliches Sterbegeld gibt es nicht. Mit einer Sterbegeldversicherung sorgen Sie eigenverantwortlich für Ihre Bestattung vor und bewahren Ihre Angehörigen vor den Kosten der Beisetzung.

2.) Bis zu welchem Betrag kann ich mich bei der VKH versichern?

Die maximale Grundversicherungssumme beträgt 8.000 €.

3.) Welche Grundversicherungssumme muss ich mindestens abschließen?

Der Mindestbetrag liegt bei 1.000 €. Verträge können jeweils in 1.000-€-Schritten bis zur Maximalsumme von 8.000 € abgeschlossen werden.

4.) Gibt es eine Überschussbeteiligung?

Ja, jährlich werden die erwirtschafteten Überschüsse der VKH an die Mitglieder ausgeschüttet. Die Grundversicherungssumme kann sich so beträchtlich erhöhen.

5.) Was bewirkt die Unfallzusatzversicherung?

Bei Abschluss dieses günstigen Zusatzschutzes verdoppelt sich bei Unfalltod die Auszahlung der Grundversicherungssumme.

6.) Wie können die Beiträge gezahlt werden?

Als Einmalbetrag oder monatlich, vierteljährlich, halbjährlich und jährlich per Lastschrift oder Überweisung.

7.) Wann wird die Versicherungsleistung fällig?

Die Leistung wird bei Tod fällig.

8.) Wie erfolgt die Zahlung der Versicherungsleistung?

Die Zahlung erfolgt unkompliziert gegen Vorlage einer Sterbeurkunde im Original und Vorlage des Versicherungsscheins.

9.) Kann ich zu Lebzeiten einen Bestatter mit der Beisetzung beauftragen und die Sterbegeldversicherung dazu abtreten?

Ja, Abtretungen dieser Art akzeptieren wir.

10.) Wie erreiche ich Sie bei Fragen?

Wir sind telefonisch, per Fax oder E-Mail und auch per E-POSTBRIEF zu erreichen. Gerne können Sie auch ohne Voranmeldung uns zu unseren Geschäftszeiten persönlich aufsuchen.