BGV / Badische Versicherungen / Privathaftpflicht 50 plus

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BGV / Badische Versicherungen / Privathaftpflicht 50 plus
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BGV Badische Versicherungen

Wir sind mit Leidenschaft und Liebe zum Detail für unsere Versicherten in Baden und ganz Deutschland da

Die Versicherungsgruppe BGV Badische Versicherungen mit Sitz in Karlsruhe bietet umfassenden Versicherungsschutz für Privat- und Firmenkunden aus ganz Deutschland.

Der BGV ist mit seinen Kundencentern in Karlsruhe, Freiburg, Heidelberg, Konstanz, Mannheim, Mosbach, Offenburg, Pforzheim, Rastatt für Sie persönlich da. Finden Sie im folgenden Link Ihren persönlichen Ansprechpartner in Ihrer Nähe.

Angebote

Haftpflichtversicherung für Senioren & Seniorinnen

Haftpflichtversicherung für Senioren & SeniorinnenHaftpflichtversicherung für Senioren & Seniorinnen

Das Wichtigste in Kürze

  • Kleine Missgeschicke können teure Folgen haben.
  • Kommt ein Dritter zu Schaden, haften Sie mit all Ihrem Besitz - ein Leben lang. Die Haftpflichtversicherung schützt Sie davor.
  • Die Haftpflicht wehrt unberechtigte Forderungen und Ansprüche ab.
  • Stiftung Warentest empfiehlt die Haftpflichtversicherung.

Beispiele, warum eine Haftpflichtversicherung für Senioren & Seniorinnen sinnvoll ist

Beispiel 1: Gesamtschaden: 570 €
Wenn eine nette Geste richtig viel Geld kostet
Eigentlich möchte sie ihrer Oma nur eine kleine Freude machen: Lena, die 12-jährige Enkelin von Maria, entdeckt im Nachbarsgarten der Oma wunderschöne Blumen. Sie schlüpft zwischen dem Gartenzaun hindurch und pflückt mehrere davon für einen großen Strauß. Leider handelt es sich dabei um teure Zuchtrosen. Der Gesamtschaden beträgt 570 Euro. Zum Glück hat Oma Maria eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die auch für Schäden aufkommt, die Enkelkinder verursachen.

Beispiel 2: Gesamtschaden: 830 €
Ein Schlüsselverlust mit teuren Folgen
Hilde lebt in einer Wohnung eines großen Mehrfamilienhauses. Eines Tages kann sie ihre Schlüssel einfach nicht mehr finden. Sind sie ihr vielleicht beim Einkaufen aus der Tasche gefallen? Aus Sicherheitsgründen muss sowohl die Schließanlage der Eingangstür des Hauses als auch das Schloss der Wohnungstür für insgesamt 830 Euro ausgetauscht werden. Die Kosten übernimmt ihre Haftpflichtversicherung.


Serviceleistungen für Senioren

Welche besonderen Leistungen erhält man ab dem 58. Lebensjahr?

Ihre Privathaftpflichtversicherung wird ergänzt um folgende Punkte:

  • In der Mallorca-Deckung (Führen fremder Fahrzeuge im Ausland) wird der Selbstbehalt einer Kaskoversicherung bis zu 1.000 EUR übernommen.
  • Verzicht auf den Einwand der Deliktsunfähigkeit bei krankhafter Störung der Geistestätigkeit (Demenzklausel).
  • Mietsachschäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen eines Alten-, Pflege- oder sonstigen Wohnheimes.
  • Mitversicherung der Privathaftpflicht einer im Haushalt lebenden Pflegekraft.
  • Privathaftpflicht für Verwandte 2. Grades (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder und Geschwister), die in einem Pflegeheim leben.
  • Mitversicherung von Schäden, die Ihnen ein ehrenamtlicher Betreuer zufügt.
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für zuvor selbstbewohnte Objekte bei Tod des Versicherungsnehmers oder Umzug in ein Heim.

Häufige Fragen und Antworten

Was bedeutet Haftpflicht?

Unter Haftpflicht versteht man die Verpflichtung, den Schaden zu ersetzen, den man einem anderen zugefügt hat, zum Beispiel durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit.

Beschädigen Sie fremdes Eigentum oder wird eine Person verletzt, haften Sie nach dem Gesetz grundsätzlich mit Ihrem gesamten Vermögen und das ohne Begrenzung und unter Umständen ein Leben lang.

Wann besteht Versicherungsschutz?

Sie haben in folgenden Fällen Versicherungsschutz:

  • Als Fußgänger oder Radfahrer im Straßenverkehr
  • Bei der Aufsichtsführung über Minderjährige
  • Als Inhaber eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer selbstgenutzten Wohnung
  • Bei der Ausübung von Sport
  • Als Halter von zahmen Haustieren (Katzen, Vögel, Fische; nicht jedoch von Hunden, Pferden)
  • Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten

Wann greift der Versicherungsschutz nicht?

In der Privathaftpflicht sind insbesondere folgende Ansprüche ausgeschlossen:

  • Schäden, die Sie selbst erleiden
  • Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen
  • Ansprüche von bestimmten nahen Verwandten
  • Ansprüche wegen Abhandenkommens von Gegenständen
  • Strafen und Bußgelder
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrtzeuges herbeigeführt werden - hier benötigen Sie eine Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung

Wann muss ich meine Haftpflichtversicherung aktualisieren?

Der Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung wird regelmäßig überprüft und aktuellen Erfordernissen, neuen Erkenntnissen und auch Erwartungen unserer Kunden angepasst.

Daher sollten Sie in regelmäßigen Abständen Ihren Versicherungsschutz überprüfen und aktualisieren. Je älter die Versicherungsbedingungen Ihres bisherigen Vertrages sind, umso wichtiger ist das.