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Allgemeine Informationen
BGV Badische Versicherungen
Wir sind mit Leidenschaft und Liebe zum Detail für unsere Versicherten in Baden und ganz Deutschland da
Die Versicherungsgruppe BGV Badische Versicherungen mit Sitz in Karlsruhe bietet umfassenden Versicherungsschutz für Privat- und Firmenkunden aus ganz Deutschland.
Der BGV ist mit seinen Kundencentern in Karlsruhe, Freiburg, Heidelberg, Konstanz, Mannheim, Mosbach, Offenburg, Pforzheim, Rastatt vertreten. Finden Sie im folgenden Link Ihren persönlichen Ansprechpartner in Ihrer Nähe.
Weiterführende Informationen / Links
Angebote
Unfallversicherung für Senioren und Seniorinnen | |
Das Wichtigste in Kürze
Beispiele, warum eine Unfallversicherung für Senioren & Seniorinnen sinnvoll ist Beispiel 1: Gesamtkosten: 3.500 Euro Beispiel 2: Gesamtkosten: 10.800 Euro | |
Serviceleistungen für Senioren
Rentner/-innen, die Zuhause sind, besitzen keine gesetzliche Unfallversicherung. Daher ist eine private Unfallversicherung sinnvoll. Sie tritt ein, wenn Ihnen in der Freizeit etwas passiert. Vom Krankenhaustagegeld über die Kurkostenhilfe bis zur Heilungshilfe - nach einem Unfall steht die Genesung an. Wir übernehmen die Kosten, damit Sie sich in Ruhe erholen können.
Mehrleistungen ohne Mehrkosten
Ab 58 Jahren erhalten Sie in unserem Tarif VitalPlus58 die Unfall-Soforthilfe kostenlos dazu. Mitversichert sind u.a.:
Häufige Fragen und Antworten
Was ist versichert?
Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicherten Person während der Vertragslaufzeit zustoßen. Versicherte Personen können Sie selbst oder jemand anderer sein. Der Versicherungsschutz umfasst weltweit Unfälle im privaten und beruflichen Bereich.
Welche Leistungsarten kann ich wählen?
Die wichtigsten Bausteine der privaten Unfallversicherung sind die Invaliditätsleistung und die Unfallrente.
Wann endet der Kinder-Sorglos-Schutz?
Die Zusatzvereinbarung über die Leistungserweiterungen des Kinder-Sorglos-Schutzes endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum Ende des Versicherungsjahres, in dem der Hauptvertrag endet oder die versicherte Person das 18. Lebensjahr vollendet.
Wer kann die Unfallversicherung VitalPlus abschließen?
Die Deckung VitalPlus können Sie für jede Person abschließen, die das 58. Lebensjahr vollendet hat. Ab Vollendung des 75. Lebensjahres ist kein Neuabschluss mehr möglich.
Welche besonderen Leistungen sind in der VitalPlus-Deckung enthalten?
Unsere Deckung VitalPlus orientiert sich überwiegend am weitreichenden Versicherungsumfang der Exklusivdeckung, ist jedoch speziell auf die Bedürfnisse von älteren Personen abgestimmt:
Welche Auswirkungen haben Krankheiten?
Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich im Fall einer Invalidität der Prozentsatz des lnvaliditätsgrades. Im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, mindert sich in die Leistung in allen Fällen entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens.
Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 Prozent, wird jedoch bei der Basis- und Klassikdeckung nicht gemindert. Bei der Exklusivdeckung darf der Mitwirkungsanteil bis zu 50 Prozent betragen, ohne dass eine Minderung stattfindet.
Welche Personen sind nicht versicherbar?
Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind dauerhaft schwer- oder schwerstpflegebedürftige Personen im Sinne der sozialen Pflegeversicherung der Stufen II und III sowie Personen, die an einer psychischen Krankheit leiden.
In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Eine vollständige Aufzählung der Ausschlüsse können Sie den Verbraucherinformationen entnehmen.
Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch wenn diese durch Alkoholeinfluss entstanden sind. Außerdem ausgeschlossen sind Unfälle durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle.